Bava Metzia 35

Kapitel 35

א מאי גובה את הכל מנה ומאתים הוא דאית לה
1 sie hat ja nur hundert, beziehungsweise zweihundert [Zuz]zu erhalten.
ב ואלא מדתני רב חייא בר אמי אשתו ארוסה לא אונן ולא מטמא לה (יבמות עג א, זבחים ק ב) וכן היא לא אוננת ולא מטמאה לו מתה אינו יורשה מת הוא גובה כתובתה
2 Wollte man sagen, aus der Lehre des R. Ḥija b. Ami, daß [ein Priester] wegen [des Todes] seiner Verlobten nicht Leidtragendersein und sich an ihr nicht verunreinigendürfe, und ebenso sie nicht Leidtragende sei und sich nicht an ihm verunreinigen dürfe, und daß, wenn sie stirbt, er sie nicht beerbe, und wenn er stirbt, sie ihre Morgengabe erhalte,
ג דלמא דכתב לה וכי תימא דכתב לה מאי למימרא מתה אינו יורשה איצטריכא ליה
3 so gilt dies vielleicht nur von dem Falle, wenn er sie ihr geschrieben hat!? Wolltest du erwidern, wenn er sie ihr geschrieben hat, sei dies selbstverständlich, so ist der Passus: wenn sie stirbt, er sie nicht beerbe, nötig!? –
ד אלא אביי מגופה דמתני' קא הדר ביה דאי ס"ד במקום שאין כותבין כתובה עסקינן דגט היינו כתובתה אטו גט מנה מאתים כתיב ביה
4 Vielmehr, Abajje trat von der Begründung der Mišnazurück: ist denn, wenn man sagen wollte, diese spreche von Ortschaften, wo man keine Urkunde über die Morgengabe zu schreiben pflegt, und der Grund derselben sei, der Scheidebrief gelte als Urkunde über die Morgengabe, im Scheidebriefe die Zahl hundert, beziehungsweise zweihundertangegeben!?
ה וכי תימא כיון דתקינו רבנן למגבא לה כמאן דכתיב ביה דמי לטעון ולימא פרעתי
5 Wolltest du erwidern, da die Rabbanan festgesetzt haben, daß sie dies zu erhalten habe, sei es ebenso, als würde dies angegeben sein, so kann er ja sagen, er habe es bereits bezahlt.
ו וכי תימא דאמרינן ליה אי פרעתה איבעי לך למיקרעיה אמר לן לא שבקתן אמרה בעינא לאנסובי ביה
6 Wolltest du erwidern, man entgegne ihm, wenn er es bezahlt hat, sollte er [den Scheidebrief] zerrissen haben, so kann er erwidern, sie habe dies nicht zugelassen, denn sie sagte, sie wolle ihn haben, um heiratenzu können.
ז וכי תימא אמרינן ליה איבעי לך למיקרעיה ומכתב אגביה גיטא דנן דקרענוהו לא משום דגיטא פסולה הוא אלא כי היכי דלא תגבי ביה זמנא אחריתי אטו כל דמגבי בבי דינא מגבי:
7 Wolltest du erwidern, man entgegne ihm, er sollte ihn zerrissen und darauf geschriebenhaben, dieser Scheidebrief sei nicht deshalb zerrissen worden, weil er untauglich ist, sondern damit [die Inhaberin ihre Morgengabe] nicht wiederum einfordere, so wird ja nicht jede Forderung vor Gericht eingezogen.
ח <big><strong>מתני׳</strong></big> מצא גיטי נשים ושחרורי עבדים (קידושין כב ב) "דייתיקי מתנה ושוברין הרי זה לא יחזיר שאני אומר כתובין היו ונמלך עליהן שלא לתנן:
8 W<small>ER</small> S<small>CHEIDEBRIEFE</small>, F<small>REILASSUNGSBRIEFE</small>, T<small>ESTAMENTE</small>, S<small>CHENKUNGSURKUNDEN ODER</small> Q<small>UITTUNGEN FINDET, GEBE SIE NICHT AB, DENN MAN NEHME AN, ER</small><small>HABE SIE SCHREIBEN LASSEN UND SICH ÜBERLEGT, SIE NICHT ZU GEBEN</small>.
ט <big><strong>גמ׳</strong></big> טעמא דנמלך שלא לתנן הא אמר תנו נותנין ואפילו לזמן מרובה
9 GEMARA. Also nur aus dem Grunde, weil er sich überlegt haben kann, sie nicht zu geben, wenn er aber sagt, daß man sie wohl abgebe, so gebe man sie ab, selbst nach einer längeren Zeit,
י ורמינהו (גיטין כז א) המביא גט ואבד הימנו מצאו לאלתר כשר אם לאו פסול
10 und dem widersprechend wird gelehrt, daß, wenn jemand einen Scheidebrief gebrachtund ihn verloren hat, er, wenn man ihn sofort findet, gültig, wenn aber nicht, ungültigsei!?
יא אמר רבה לא קשיא כאן במקום שהשיירות מצויות כאן במקום שאין השיירות מצויות
11 Rabba erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines gilt von Orten, wo Karawanenverkehren, und eines gilt von Orten, wo Karawanen nicht verkehren.
יב ואפי' במקום שהשיירות מצויות והוא שהוחזקו שני יוסף בן שמעון בעיר אחת
12 Und auch in Orten, wo Karawanen verkehren, gilt diesnur von dem Falle, wenn in derselben Stadt zwei [Personen namens] Joseph ben Šimo͑nbekannt sind,
יג דאי לא תימא הכי קשיא דרבה אדרבה דההוא גיטא דאשתכח בי דינא דרב הונא דהוה כתוב ביה בשוירי מתא דעל רכיס נהרא אמר רב הונא
13 denn wenn man nicht so sagen wollte, würde Rabba sich mit sich selbst in einem Widersprüche befinden. Einst wurde nämlich im Gerichtshause R. Honas eine Urkunde gefunden, in der geschrieben stand: in der Stadt Ševiri, am Flusse Rakis; da sprach R. Hona: